Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. ALLGEMEINES – NETWERK

1.1. Die netwerk Kreidl GmbH & Co KG (im Folgenden kurz: netwerk) ist ein seit 1999 existierendes Dienstleistungsunternehmen, dessen Kerngebiete anspruchsvolles Webdesign, einfach zu bedienende und zukunftssichere Content Management Systeme, Newsletter Marketing, E-Commerce Lösungen, Online Promotion sowie Webhosting und Domainmanagement sind.

1.2. Vertragspartner von netwerk (im Folgenden kurz: Kunden) sind Unternehmer aus sämtlichen Wirtschaftsbereichen.

2. GELTUNGSBEREICH

2.1. Verträge zwischen netwerk und dem Kunden kommen ausschließlich unter Anwendung dieser AGB zustande.

2.2. AGB, Einkaufsbedingungen, u. dgl. des Kunden werden nicht anerkannt und daher nicht Vertragsbestandteil. Festgehalt wird, dass dies auch dann der Fall ist, wenn der Kunde auf seine AGB verweist und netwerk sich dazu nicht ablehnend äußert.

2.3. Ein Hinweis auf die AGB von netwerk ist in sämtlichen zum Vertragsabschluss führenden Dokumenten (Angebot, Anbotsannahme, etc.) enthalten. Weiters ist die jeweils gültige Version der AGB unter dem Link http://agb.netwerk.at als pdf-Datei zum Download oder Ausdruck bereitgestellt. Download PDF AGB netwerk

3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Grundlage für den Vertragsabschluss sind Angebote mit dem darin enthaltenen Leistungsumfang von netwerk, welche in jeder Hinsicht freibleibend sind.

3.2. In diesem Sinne ist eine Auftragserteilung durch den Kunden als verbindliches Anbot zu sehen. Der Vertrag zwischen netwerk und dem Kunden kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Anbotsannahme) durch netwerk oder durch tatsächliche Erfüllung zustande.

4. LEISTUNGSUMFANG, LEISTUNGSERBRINGUNG, LEISTUNGSÜBERPRÜFUNG

4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot von netwerk. Eine nachträgliche Zusatzleistung wird ebenfalls schriftlich festgehalten und ist zu honorieren. Eine angemessene Anzahl von (Roh-)Entwürfen ist im Leistungsumfang für die im Angebot angebotene Leistung enthalten. Festgehalten wird, dass die (Roh-) Entwürfe ausschließlich für die angebotene Leistung verwendet werden dürfen (zur Nutzung siehe auch Pkt. 8.5.). Bei erheblichen Veränderungen der ursprünglich vereinbarten Leistung liegt kein kostenloser (Roh-)Entwurf mehr vor, sondern der Kunde trägt die Kosten dafür. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird klarstellend festgehalten, dass eine Veränderung oder Wartung von Inhalten nach Übergabe nicht zum Leistungsumfang gehört, es sei denn, dies wird für einen bestimmten Zeitraum schriftlich festgehalten.

4.2. Bei der Leistungserbringung ist oft eine Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Kunden und netwerk erforderlich. In diesem Sinne hat der Kunde auch eine (eingeschränkte) Mitwirkungspflicht bei der Leistungserbringung, indem er Unterlagen gemäß den technischen Spezifikationen anliefert und Informationen erteilt. Netwerk ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte zu beauftragen. Die Beauftragung von Dritten erfolgt im eigenen Namen oder im fremden Namen, jedenfalls aber auf Rechnung des Kunden. Kann die Leistung – insbesondere Werbung – aufgrund von Versäumnissen in der Sphäre des Kunden nicht oder nicht fehlerfrei durchgeführt werden, wird die Leistung dennoch in Rechnung gestellt.

4.3. Der Kunde überprüft daher sämtliche Leistungen von netwerk und gibt diese frei. Mit Freigabe übernimmt der Kunde die Haftung für eventuelle Fehler. Erfolgt keine ausdrückliche Freigabe binnen 5 Tagen, hat netwerk die Wahlmöglichkeit, die Leistung als genehmigt anzusehen und mit der Leistungserbringung fortzufahren oder mit der Leistungserbringung bis auf die ausdrückliche Freigabe durch den Kunden zuzuwarten.

5. WEITERER HINWEIS FÜR LEISTUNGSUMFANG UND LEISTUNGSERBRINGUNG BEI DER DOMAINREGISTRIERUNG

 

5.1. Netwerk ist bemüht, eine Domainregistrierung möglichst rasch abzuwickeln. Eine Domainregistrierung wird erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch netwerk durchgeführt.

5.2. Klarstellend festgehalten wird, dass eine Domain von der zuständigen Vergabestelle nach dem Prioritätsprinzip vergeben wird und netwerk nicht die tatsächliche Verfügbarkeit einer Domain garantieren kann – auch wenn die Verfügbarkeit vorab geprüft wurde. Netwerk schuldet daher nicht die Herbeiführung eines Erfolges sondern das redliche Bemühen, bei welchem die technischen und personellen Ressourcen von netwerk Einfluss nehmen.

5.3. Weiters wird klarstellend festgehalten, dass es bei der Domain-Registrierung zu technischen Gebrechen kommen kann, welche sowohl in der Sphäre von netwerk als auch außerhalb liegen kann.

 

6. WEITERER HINWEIS LEISTUNGSERBRINGUNG BEIM WEBHOSTING

6.1. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es beim Webhosting zu Störungen kommen kann. Netwerk betreibt selbst keine Server sondern mietet Speicherplatz bei Dritten an.

6.2. Netwerk kann daher nicht garantieren, dass eine Website ständig erreichbar ist und haftet daher auch nicht für daraus resultierende Schäden. Netwerk wird aber nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten bestmöglich an der Behebung der Störung arbeiten, sofern die Störung überhaupt im Einflussbereich von netwerk liegt.

7. INHALTE

7.1. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm bereitgestellten Inhalte wie Fotos, Logos, Texte, etc. darauf zu kontrollieren, dass diese frei von Rechten Dritter (Markenrechte, Urheberrechte, etc.) sind und nicht gegen gesetzliche Vorgaben oder gegen die guten Sitten verstoßen.

7.2. Nimmt der Kunden Dienstleistungen Dritter (z.B. Text von einer Werbeagentur, Fotos von einem Fotografen) in Anspruch, verpflichtet er sich ebenfalls zu kontrollieren, dass diese für die vorgesehene Art verwendet werden dürfen (Einhaltung von Nutzungsbestimmungen, Urheberrechte, etc.) und nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.

7.3. Wird vereinbart, dass netwerk Inhalte liefert, ist der Kunde verpflichtet, diese Inhalte auf Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit zu kontrollieren. Netwerk haftet nicht für erstellte Inhalte.

7.4. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte seiner Webseiten, Newsletter, etc. selbst verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine gesetz- oder sittenwidrigen Inhalte zu veröffentlichen oder Massen-E-Mails (Spamming) zu verbreiten.

7.5. Der Kunde hält netwerk vollkommen schad- und klaglos, sofern netwerk wegen Rechtsverletzungen aus diesem Vertragsverhältnis von Dritter Seite in Anspruch genommen wird.

8. ENTWÜRFE – LEISTUNGSUMFANG

8.1. Eine angemessene Anzahl von Entwürfen ist grundsätzlich vom vereinbarten Entgelt des jeweiligen Vertragsverhältnisses erfasst. Dieser Punkt regelt den Fall, dass das Erstellen von Entwürfen selbst (Haupt-)Vertragsinhalt ist.

8.2. Der Kunde erwirbt kein Recht auf Herausgabe oder Nutzung des Entwurfs oder Teilen davon; sämtliche Rechte verbleiben bei netwerk. Ein Miturheberrecht oder sonstiges Recht des Kunden an Entwürfen wird hiermit ausgeschlossen. 

8.3. Der Kunde kann nach Herstellung des Entwurfs seine Nutzung mit einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich erwerben. Davon unberührt bleibt das Recht der Urheberrechtskennzeichnung (inkl. Link) seitens netwerk. Diese Kennzeichnung darf nur mit schriftlicher Einwilligung von netwerk durch den Kunden entfernt werden. Die Entwürfe dürfen von netwerk für Zwecke der Eigenwerbung weiterverwendet werden.

8.4. Im Zuge der Besprechungen von netwerk eingebrachte Ideen und Konzepte verbleiben bei netwerk. Der Kunde hat kein Eigentums- oder Nutzungsrecht daran. 

8.5. Die Nutzung von Leistungen von netwerk ist nur in dem vereinbarten Umfang zulässig. Eine erweiterte Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung von netwerk. Insbesondere dürfen daher Webdesigns und Layouts für Werbungen nicht bearbeitet, vervielfältigt oder an Dritte übertragen werden. Grafische Erscheinungsbilder oder Designs dürfen daher auch nicht auf eine andere Weise, Umfang oder Produkt als im Leistungsumfang beschrieben verwendet werden.

9. ENTGELT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Der Entgeltanspruch entsteht mit der jeweiligen einzelnen Leistungserbringung. 

9.2. Netwerk ist berechtigt, Anzahlungen in der Höhe von bis zu 40 % des Gesamtentgeltes (inkl. USt.) zu verlangen. 

9.3. Im Falle begründeter Bonitätszweifel darf netwerk Vorschüsse für die jeweilige Leistung verlangen. 

9.4. Sämtliche Rechnungen sind nach Erhalt fällig und binnen der angegebenen Frist ohne Abzug auf das Konto von netwerk laut Rechnung zu bezahlen.

9.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden gesetzliche Unternehmerverzugszinsen in der Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie Mahngebühren von zumindest EUR 10,00 verrechnet. Ein darüberhinausgehender Schaden bleibt vorbehalten.

10. FERTIGSTELLUNGSTERMINE, LIEFERUNG UND ÜBERGABE

10.1. Netwerk ist bemüht, die vereinbarte Dienstleistung rasch zu liefern. 

10.2. Die angegebenen Termine sind unverbindlich. Sollte ein Liefertermin mit einem bestimmten Datum (Fixtermin) erforderlich sein, vereinbaren die Vertragsparteien diesen ausdrücklich als „verbindlichen Liefertermin“ schriftlich.

10.3. Ein vereinbarter verbindlicher Liefertermin verlängert sich um jene Zeit, welche der Kunde die Anzahlung oder eine vereinbarte Teilzahlung zu spät geleistet hat.

10.4. Für den Fall umfangreicher Zusatzleistungen nach Auftragserteilung kann sich ein vereinbarter Fertigstellungstermin verschieben.

10.5. Netwerk kann einen vereinbarten verbindlichen Liefertermin nur dann einhalten, wenn der Kunde sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig bereitstellt, erforderliche Informationen rechtzeitig erteilt und seiner Mitwirkungspflicht (z. B. Freigabe von Leistungen, Entwürfen) ordnungsgemäß nachkommt. Übermittelt der Kunde nicht rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen verlängert sich ein vereinbarter Fertigstellungstermin zumindest um die Zeit der verspäteten Abgabe der Unterlagen oder Informationen. In Ausnahmefällen kann es durch die verspätete Übermittlung oder Informationsweitergabe zu einem Entfall des Fertigstellungstermins kommen, weil netwerk andere Projekte fristgerecht beenden muss. Tritt dieser Ausnahmefall ein, verständigt netwerk den Kunden ab Wegfall der Kundensäumigkeit schriftlich davon.

10.6. Die Leistungs- und Preisgefahr geht mit der Übergabe an den Kunden über. Bei einem vereinbarten Liefertermin ist dieser der Übergabetermin, bei Fehlen eines solchen der Zeitpunkt der Übergabe selbst. Als Übergabearten kommen abhängig vom Leistungsinhalt eine tatsächliche Übergabe, eine elektronische Übermittlung oder ein Freischalten am Server vor. Bei Annahmeverzug gehen Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunden über.

10.7. Bei Nichteinhaltung eines Termins durch netwerk muss der Kunde vorher eine angemessene Nachfrist setzen, um ihm gesetzlich zustehend Rechte geltend machen zu können.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1. Netwerk leistet Gewähr dafür, dass die erbrachte Leistung nicht mit einem Rechtsmangel behaftet ist. Klarstellend wird festgehalten, dass dies nicht den Inhalt (siehe Pkt. 7.) betrifft, welche der Kunde oder ein Dritter geliefert hat. Für solche Inhalte trifft netwerk auch keine Hinweispflicht betreffend allfällige Rechtsprobleme. Die Mängelrüge hat innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Kenntnis bzw. Erkennbarkeit des Mangels zu erfolgen.

11.2. Netwerk leistet für Sachmängel nur eine eingeschränkte Gewähr:
11.2.1. Werbungen und Veröffentlichungen im Internet sind unverzüglich nach Erscheinen zu prüfen und Mängel innerhalb einer Frist von 48 Stunden (exkl. Sam-, Sonn- und Feiertagen) zur Anzeige zu bringen. Bei fehlerhafter Schaltung kann netwerk zuerst zwischen den primären Gewährleistungsbehelfen der Ersatzschaltung oder der Nachbesserung wählen. Die sekundären Gewährleistungsbehelfe der Wandlung oder Preisminderung stehen dem Kunden erst bei Nichtvornahme der Ersatzschaltung oder Nachbesserung trotz schriftlicher Nachfristsetzung zu.
11.2.2. Für technische Gebrechen, welche außerhalb des Einflussgebietes von netwerk liegen, wird keine Gewähr geleistet. Dieses Risiko trägt der Kunde alleine.
11.2.3. Websites und andere Systeme funktionieren auf den gängigen Internetbrowsern und Windows-Betriebssystemen. Netwerk leistet keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen auf sämtlichen Browsern, Betriebssystemen und Geräten funktioniert und dasselbe Erscheinungsbild hat. Die Parteien kommen überein, dass dies keinen Sachmangel darstellt. Will der Kunde die Funktionsfähigkeit auf einer bestimmten Systemkombination gesichert haben, ist dies vor Ausführung der Leistung schriftlich festzuhalten. Netwerk liefert seine Produkte immer am aktuellen Stand der Technik aus. In Einzelfällen kann es aber vorkommen, dass aufgrund eines Updates (z.B. Browserupdate) oder einer Versionsänderung das Produkt nicht mehr oder nicht mehr so funktioniert wie bei der Übergabe. Auch dies stellt keinen Sachmangel dar.

11.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Mangels bei Übergabe ist der Kunde.

12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBEGRENZUNG

12.1. Netwerk haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit - mit Ausnahme von Personenschäden - wird hiermit ausgeschlossen.

12.2. Für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden wird die Haftung gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung wird weiters auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung netwerks für Ansprüche Dritter gegen den Kunden wird ausgeschlossen. Eine Haftung für Inhalte, welche durch Dienste (Mailingsysteme, Content Management, Links, etc.) von netwerk zugänglich gemacht werden wird gänzlich ausgeschlossen.

12.3. Netwerk leistet weder Gewähr noch haftet dafür, dass die angemieteten Server immer erreichbar sind. In den letzten Jahren gab es mit dem ständigen Vertragspartner keinerlei Ausfälle, doch kann ein solcher (temporärer) Ausfall jederzeit vorkommen. Der Server-Vertragspartner von Netwerk stellt regelmäßig Backups des Serverinhaltes her, wobei diese Backups wiederum beim Server-Vertragspartner von netwerk liegen. Der gänzliche Verlust der Daten des Kunden ist daher sehr unwahrscheinlich, aber nicht mit absoluter Sicherheit auszuschließen. Falls der Kunde eine externe Sicherung seiner Daten haben möchte, ist er dafür selbst verantwortlich, netwerk unterstützt ihn aber dabei. Da netwerk die Daten des Kunden nicht selbst sichert, sondern diese regelmäßig durch den Server-Vertragspartner gesichert werden, vereinbaren die Vertragspartner keine Haftung netwerks für einen Verlust der Daten.

12.4. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

12.5. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert ohne USt. begrenzt.

12.6. Netwerk trifft keine Prüf-, Warn- oder Hinweispflicht.

12.7. Aufgrund der EU-Richtlinie 2009/ 136/EG (Cookie-Richtlinie), welche in Österreich in § 96 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz umgesetzt wurde, gilt Folgendes: Betreiber öffentlicher Kommunikationsdienste und Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft sind verpflichtet, den Teilnehmer oder Benutzer darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten ermitteln, verarbeiten und übermitteln wird, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange die Daten gespeichert werden. Eine Ermittlung dieser Daten ist nur zulässig, wenn der Teilnehmer oder Nutzer seine Einwilligung dazu erteilt hat (Cookie-Banner). Diese Einwilligung sollte von jedem Benutzer am Beginn einer jeden Seite eingeholt werden. Netwerk übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt dieser Einwilligung. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Fehlen dieser Einwilligung sehr hohe Strafen verhängt werden können (derzeit bis EUR 37.000,00).

13. URHEBERRECHT UND KENNZEICHNUNG

13.1. Die von netwerk hergestellten Werke (Website-Layout, Grafiken, Fotos, etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben im Eigentum von netwerk. Der Kunde erwirbt das Recht, diese Werke im vereinbarten Umfang (z.B. Layout für die Website) zeitlich unbeschränkt zu nutzen. Die von dritter Seite hergestellten Werke (z.B. Fotos) sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt, der Kunde stellt selbst mit dem Urheber eine vertrags- und gesetzeskonforme Nutzung her.

13.2. Dem Kunden ist es untersagt, die Werke in anderem Umfang oder in einer anderen Weise wie vereinbart ohne schriftliche Zustimmung von netwerk zu bearbeiten, nutzen, verbreiten oder vervielfältigen oder sie an Dritte zu übertragen.

13.3. Netwerk hat das Recht seine Werke mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und bei Websites als Urheber genannt zu werden. Weiters darf netwerk die hergestellten Werke auf seiner Internetseite als Referenzprojekte anführen.

14. AUFLÖSUNG UND RÜCKTRITTSRECHT

14.1. Netwerk hat auch nach Vertragsabschluss für den Fall, dass die Vertragsdurchführung unzumutbar oder unmöglich ist, ein Auflösungsrecht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich herausstellt, dass der Leistungsinhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder sittenrechtliche Gebote verstößt, Anzahlungen oder Teilzahlungen nicht erbracht werden, Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser keine Vorauszahlung leistet oder sonstige schwere Verstöße die Vertragsdurchführung unzumutbar machen.

14.2. Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass ein vereinbarter verbindlicher Liefertermin trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung nicht eingehalten wird. Dem Kunden erwächst allerdings kein Rücktrittsrecht für eine Lieferverzögerung, welche seiner Sphäre zuzurechnen ist oder eine Lieferverzögerung, welche der Sphäre von netwerk zuzurechnen, aber von netwerk nicht verschuldet wurde (z.B. höhere Gewalt).

14.3. Anzahlungen oder Teilzahlung werden im Falle der berechtigten Auflösung durch netwerk infolge von Verschulden des Kunden nicht zurückgezahlt. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch gegen den Kunden bleibt davon unberührt.

14.4. Im Falle des berechtigten Rücktrittes durch den Kunden erhält dieser sämtliche an netwerk geleistete Zahlungen rückerstattet, stellt aber auch die von netwerk gelieferten Teilleistungen zurück.

15. KÜNDIGUNG EINES LAUFENDEN DOMAIN-VERTRAGES

15.1. Eine registrierte Domain verlängert sich jedes Jahr um ein weiteres Jahr, ohne dass es dafür eine gesonderte Mitteilung bedarf (auto-renew).

15.2. Der Kunde erhält bei Registrierung und bei Verlängerung einer Domain von netwerk mitgeteilt, wann sich die Domain automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Um eine automatische Verlängerung mit einhergehender Zahlungsverpflichtung des Kunden zu unterbinden, muss der Kunde binnen einer Frist von zwei Monaten vor der jeweiligen Verlängerung netwerk schriftlich mitteilen, dass die Domain zu kündigen bzw. zu löschen ist.

15.3. Die jährliche Verlängerungsgebühr ist spätestens drei Monate vor dem bekannt gegebenen Verlängerungstermin auf das Konto von netwerk zu überweisen. Netwerk ist unter einmaliger schriftlicher Androhung berechtigt, bei Nichtbezahlung dieser Verlängerungsgebühr die Domain ohne weiteren Hinweis löschen zu lassen. Der Kunde hat keine Ansprüche und verzichtet hiermit auch auf sämtliche wie immer geartete Ansprüche gegen netwerk. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass eine gelöschte Domain jederzeit von einem Dritten in Anspruch genommen werden und so hin für den Kunden verloren gehen kann.

16. ENTGELT FÜR SPEICHERPLATZ AUF EINEM FREMDSERVER (WEBHOSTING)

16.1. Netwerk betreibt im Regelfall keine eigenen Server, sondern mietet Speicherplatz auf einem Server eines Drittanbieters an.

16.2. Für diesen Speicherplatz zahlt der Kunde ein der Höhe nach zu vereinbarendes monatliches Entgelt (abhängig von Datenumfang und Datenverkehr) an netwerk. Netwerk ist berechtigt, dieses monatliche Entgelt für einen ein Jahr nicht übersteigenden Zeitraum in Voraus zu verrechnen. Erfolgt die Vorschreibung für das Zurverfügungstellen des Speicherplatzes im Nachhinein, ist darin kein Verzicht von netwerk auf eine Vorschreibung im Voraus zu sehen.

16.3. Netwerk ist berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Mahnung des ausstehenden Entgelts unter einer Fristsetzung von 30 Tagen, die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes zu beenden. In diesem Fall ist die Domain / Homepage des Kunden nicht mehr aufrufbar.

16.4. Falls der Kunde auch nach Sperrung des Speicherplatzes das ausstehende Entgelt nicht bezahlt, ist netwerk berechtigt unter einer weiteren schriftlichen Fristsetzung von 30 Tagen, die Daten des Speicherplatzes zu löschen.

16.5. Der Kunde hat weder für die Sperrung der Zurverfügungstellung des Speicherplatzes noch für die Löschung des Inhaltes (also der Daten wie Homepage, Layout, etc.) Ansprüche gegen netwerk und verzichtet hiermit auch auf sämtliche Ansprüche gegen netwerk.

16.6. Ein Webhost verlängert sich jährlich um ein weiteres Jahr, ohne dass es dafür einer gesonderten Mitteilung bedarf. Um eine automatische Verlängerung mit einhergehender Zahlungsverpflichtung des Kunden zu unterbinden, muss der Kunde binnen einer Frist von zwei Monaten vor der jeweiligen Verlängerung netwerk schriftlich mitteilen, dass der Webhost zu kündigen bzw. zu löschen ist.

17. STORNIERUNG

17.1. Der Kunde hat das Recht den Auftrag zu stornieren.

17.2. In diesem Fall wird ein Betrag je nach bereits fertig gestellter Leistung, aber mindestens 30 % des Gesamtauftrages verrechnet.

18. DATENSCHUTZ

18.1. Die personenbezogene Datenerhebung erfolgt über die freiwillige Angabe via Telefon, E-Mail und insbesondere via Anbot. Durch diese freiwillige Angabe von personenbezogenen Daten erklärt der Kunde, mit der Verarbeitung durch netwerk einverstanden zu sein.

18.2. Netwerk verwendet die persönlichen Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung und Leistungserbringung.

18.3. Eine Weitergabe der Daten erfolgt - sofern notwendig - an das mit der Vertragsabwicklung mitbetraute und benötigte Unternehmen (Domain-Registrierung, Webspace, Serveranmietung, Werbeschaltungen, etc.).

18.4. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte - insbesondere zu Werbezwecken - erfolgt nicht. Netwerk gibt jederzeit unentgeltlich über die gespeicherten Daten Auskunft und löscht diese bei Verlangen. » datenschutz.netwerk.at

19. SONSTIGES

19.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt das nicht die übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch jene ersetzt, welche der ursprünglichen Regelung und dem ursprünglichen Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommen.

19.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen netwerk mit einer Zahlungsverpflichtung aufzurechnen. Dieses Aufrechnungsverbot betrifft nicht gerichtlich festgestellte oder anerkannte Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden gilt als ausgeschlossen.

19.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

19.4. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden zu diesem Vertragsverhältnis. Änderungen und Ergänzungen zum Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen zu diesem Schriftformerfordernis.

19.5. Die Parteien vereinbaren, dass bei Streitigkeit aus der geschäftlichen Beziehung österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zur Anwendung kommt.

19.6. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich für A-6275 Stumm zuständige Gericht vereinbart.