Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?

Seit dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen AI (artificial intelligence) Acts. Dieser beinhaltet Transparenzpflichten für bestimme KI-Systeme und KI-generierte Inhalte.

Für viele unserer Kunden stellt sich jetzt die Frage: Müssen Texte und Fotos, die mit KI-Tools erstellt wurden, auf der Website gekennzeichnet werden? 

Muss der KI-generierte Website-Text gekennzeichnet werden?

Der EU AI Act schreibt nicht vor, dass jeder Text, der mithilfe von künstlicher Intelligenz eingesetzt wurde, mit einem Hinweis darauf versehen werden muss. 

Für typische Website-Inhalte wie

  • Unternehmens- und Leistungsbeschreibungen 
  • Hotel- und Zimmertexte
  • Produktbeschreibungen
  • SEO-Texte und Landingpages
  • Newslettertexte
  • Social-Media-Texte

Besteht daher allein aufgrund des Einsatzes von KI keine allgemeine Kennzeichnungspflicht. Die Transparenzpflichten des AI Acts betreffen bestimmte Anwendungsfälle. 

Wann muss wirklich gekennzeichnet werden?

Eine Kennzeichnung kann erforderlich sein, wenn ein KI-System einen Text generiert oder manipuliert, und dieser veröffentlicht wird, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Das betrifft Themen aus den Bereichen Politik, Umwelt, öffentliche Sicherheit, Wirtschaft, Wissenschaft oder andere gesellschaftlich relevante Entwicklungen. 

Ein klassischer Beschreibungstext für ein Hotelzimmer fällt in eine andere Kategorie als beispielsweise ein vollständig KI-generierter Beitrag über politische oder gesellschaftlich relevante Entwicklungen. 

Menschliche Prüfung spielt eine wesentliche Rolle

Wurde ein KI-generierter Text von einem Menschen überprüft und übernimmt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung, besteht für solche Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse keine Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 4. 

Wichtig ist dabei, dass eine reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung nicht reicht. Inhalte, Fakten und Aussagen sollten tatsächlich geprüft und freigegeben werden – man übernimmt die endgültige rechtliche Verantwortung.

Was gilt für KI-generierte Bilder und Videos?

Hier gelten andere Regeln. 

Bei sogenannten Deepfakes, das sind KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse authentisch erscheinen lassen und das Ziel haben, Menschen zu täuschen, gilt laut dem AI Act eine Kennzeichnung des künstlichen Ursprungs. 

Unabhängig davon empfehlen wir, KI-generierte Fotos und Videos immer entsprechend zu kennzeichnen, damit für Besucher klar ersichtlich wird, dass es sich nicht um eine reale Aufnahme handelt. 

Gerade bei Hotelwebsites raten wir dazu, KI-generierte Fotos oder Videos nur in Ausnahmefällen einzusetzen. Gäste sollen einen möglichst authentischen Eindruck von Zimmern, Ausstattung, Hotel und Umgebung erhalten. Reale, hochwertige Aufnahmen sind hier die bessere Wahl. 

Fazit

Unsere Empfehlung für eure Website-Inhalte

Der AI Act bedeutet nicht, dass Unternehmen sämtliche mit KI erstellten Website-Inhalte kennzeichnen müssen. Für klassische Website- und Marketingtexte bleibt KI ein sinnvoll einsetzbares Werkzeug. Entscheidend ist aus unserer Sicht vor allem, dass Inhalte nicht ungeprüft übernommen werden, sondern eine menschliche Qualitätskontrolle und Freigabe erfolgt. 

Wir empfehlen daher, die KI-Tools weiterhin als hilfreiches Werkzeug bei der Erstellung von Texten einzusetzen. Allerdings immer unter Prüfung eines menschlichen Auges. 
Bevor Texte veröffentlicht werden sollten vor allem Preise, Produktangaben, Quellen und Fakten sowie rechtliche Aussagen geprüft werden. 

 

 

Hinweis: Dieser Beitrag gilt der allgemeinen Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Als Webagentur geben wir Empfehlungen aus technischer und Online-Marketing-Sicht. Für die rechtliche Beurteilung eines konkreten Einzelfalls empfehlen wir bei Bedarf die Abstimmung mit einer spezialisierten Rechtsberatung.